Viele Menschen verbinden das Angenehme mit dem Nützlichen und verwöhnen sich im Urlaub mit preisgünstigen Luxuswaren und Souvenirs. Da zollfreies Einkaufen innerhalb der Europäischen Union seit dem Jahr 1999 nicht mehr möglich ist, lohnt sich besonders ein Aufenthalt im nicht EU-Ausland; auch in sogenannten „Travel Value“-Shops auf Flughäfen kann weiterhin zollfrei eingekauft werden.
Persönlicher Bedarf: Höchstmengen beachten
Bis zum Jahr 1999 war die Bezeichnung „duty free“ für zollfreies Einkaufen gebräuchlich. Zollfreie Produkte kann man heute in Travel Value Shops, auf Flügen ins EU-Ausland sowie in einigen zollfreien Gebieten, wie der Insel Helgoland, der schweizerischen Gemeinde Samnaun sowie dem italienischen Livigno erwerben. Jedoch gelten Warenhöchstmengen sowie eine Warenwertgrenze bis zu 430 Euro, darüber hinaus muss Zoll abgeführt werden. So dürfen nur 800 Zigaretten, 10 Kilogramm Kaffee und 1000 Gramm Tabak eingeführt werden. Um sorgenfrei zollfrei einkaufen zu können und Nachzahlungen an der Zollkontrolle zu meiden, sollten sich Touristen im Vorfeld über die entsprechenden Freimengen informieren.
Luxusprodukte zum kleinen Preis
Besonders hochwertige Spirituosen, Kaffee, Tabakwaren, Parfum und Schmuck werden gern zollfrei im nicht EU-Ausland eingekauft, teilweise mit erstaunlichen Preisunterschieden zu deutschen Produkten. In Barbados etwa kosten Luxusuhren nur ein Drittel des ursprünglichen Preises, für Parfums muss sogar nur die Hälfte bezahlt werden. Menschen, die gerne die neusten Modetrends im Schrank haben, kaufen gern in Modemetropolen wie London oder New York ein.
Vorsicht bei Lebensmitteln und tierischen Souvenirs
Neben der Warenwertgrenze müssen bei bestimmten Waren strenge Bestimmungen beachtet werden, damit es bei der Einreise in Deutschland kein böses Erwachen gibt. Besondere Vorsicht ist bei jeglichen Lebensmitteln geboten, Milch- und Fleischerzeugnisse zum Beispiel müssen angemeldet sein, Eier und Geflügel aus Vogelgrippe-Ländern dürfen gar nicht eingeführt werden. Zudem sind illegale Drogen verboten, auch muss bei tierischen Souvenirs auf Artenschutzrichtlinien Wert gelegt werden. So sind beispielsweise Elfenbein-, Schildpatt- sowie Korallenprodukte von der Einfuhr ausgeschlossen, es drohen hohe Geldstrafen.


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